Erbrecht

Die Kanzlei Stender berät ihre Mandanten seit Jahrzehnten in erbrechtlichen Angelegenheiten und bei der Errichtung von Testamenten und Formulierung von Erbverträgen.

Wir beraten u.a. zu folgenden Punkten:

  • Entwurf und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auslegung  und Anfechtung von Testamenten
  • Pflichtteilanspruch
  • Annahme und Ausschlagen von Erbschaften
  • Auseinandersetzung innerhalb von Erbengemeinschaften
  • Haftung der Erben
  • Beratung zur Nachfolgeregelungen in Unternehmen